Das Notariat verfügt über eine umfassende Erfahrung in allen anfallenden Tätigkeiten der Kautelarpraxis.

Herr Rechtsanwalt Fischer hat zwischen 2001 und 2008 seinen Vorgänger und Kollegen, Herrn Dr. Herrmann, mehrfach im Jahr als Notar vertreten. Das Notariat von Herrn Dr. Herrmann hat er zwischen den Jahren 2008 und 2010 verwaltet und abgewickelt. Im Jahre 2011 wurde er selbst zum Notar ernannt.

Häufige Fallkonstellationen und Beurkundungen

  • Kaufverträge für Wohnhäuser und Eigentumswohnungen
  • Gewerbeimmobilienkaufverträge
  • Unentgeltliche Übertragung
  • Ehe-, Scheidungsfolgenverträge und sonstige güterrechtliche Vorgänge
  • Testament und Erbverträge
  • Gesellschaftsrechtliche Vorgänge (Gründung, Geschäftsanteil- und Unternehmenskaufverträge)