- Überprüfung und Gestaltung von Werk-, Bau- und Bauträgerverträgen
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Werkvertragsansprüchen sowohl auf Seiten des Unternehmers, wie auch der Werkbesteller/des Kunden (insbesondere Werklohnansprüche / Gewährleistungsrechte)
- Architekten- und Ingenieurrecht einschließlich der damit zusammenhängenden Honorarfragen
- Öffentliches Baurecht