• Überprüfung und Gestaltung von Werk-, Bau- und Bauträgerverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Werkvertragsansprüchen sowohl auf Seiten des Unternehmers, wie auch der Werkbesteller/des Kunden (insbesondere Werklohnansprüche / Gewährleistungsrechte)
  • Architekten- und Ingenieurrecht einschließlich der damit zusammenhängenden Honorarfragen
  • Öffentliches Baurecht