• Beratung und außergerichtliche wie auch gerichtliche Vertretung sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerinteressen
  • Beratung und Vertretung der Arbeitnehmerseite wie auch des Betriebsrates in kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen; Vertretung vor der Einigungsstelle.
  • Überprüfung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen Sozial- und Interessenausgleichsplänen