• Erste Beratung und Vertretung im Zuge aller mit einer Trennung verbundener Problemgestaltungen, wie Kindes- und Trennungsunterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung innerhalb und außerhalb des Güterrechtes
  • Aufteilung des Hausrates
  • Fragen betreffend den Versorgungsausgleich ( Ausgleich der während der Ehe jeweils erworbenen Rentenanwartschaften)
  • Umgangs- und Sorgerechtsreglungen hinsichtlich minderjähriger Kinder
  • Vorbereitung und Durchführung des Scheidungsverfahrens
  • Vorbereitung und Gestaltung von Ehe- und Scheidungsfolgeverträgen im Rahmen der anwaltlichen Beratung
  • Vertretung im Rahmen des Gewaltschutzverfahrens (häusliche Bedrohung und Gewalt)
  • Abänderung von Unterhaltstiteln wegen Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Situation